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28.03.2025
Drohnenförderung
BMEL hat die Förderung von Drohnen zur Rehkitzrettung für das Jahr 2025 neu aufgelegt
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat die Förderung von Drohnen zur Rehkitzrettung für das Jahr 2025 neu aufgelegt. Insgesamt stehen 1,5 Millionen Euro Fördergeld zur Verfügung.
Bis zum 17. Juni 2025 kann ein Antrag auf Förderung gestellt werden. Die Förderung wird bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) beantragt. Antragsberechtigt sind eingetragene Kreisjagdvereine und Jägervereinigungen auf regionaler, lokaler oder Kreisebene in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins zu deren Aufgaben die Pflege und Förderung des Jagdwesens gehören
und andere eingetragene Vereine auf regionaler oder lokaler Ebene, zu deren Aufgaben die Rettung von Wildtieren, vorrangig von Rehkitzen bei der Wiesenmahd (sog. Kitzrettungsvereine), gehören.
Ein Dokument zu den häufig gestellten Fragen (FAQs) zum Bundesförderprogramm zur Anschaffung von Drohnen zur Rehkitzrettung - 2025 - von BMEL und BLE, finden Sie hier.
Die Beschaffung einer Drohne ist erst nach Erhalt eines positiven Förderbescheids gestattet.
Alle weiteren Informationen zu den Fördermodalitäten sowie den Link für das digitale Antragsverfahren finden Sie unter:
https://www.ble.de/DE/Projektfoerderung/Foerderungen-Auftraege/Rehkitz/Rettung_node.html
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