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05.06.2025

Weniger Schutz für den Wolf in Europa

EU-Rat stimmt für die Herabstufung des Schutzstatus vom Wolf. DJV begrüßt die entscheidende Weichenstellung hin zum angepassten Wolfsmanagement: kein Verstecken der Politik mehr hinter EU-Recht. Die Bundesregierung ist jetzt aufgefordert, die notwendigen Schritte auf der Bundesebene zu gehen.

Der Rat der EU hat heute zugestimmt, dass der Schutzstatus des Wolfes in der Europäischen Union herabgestuft wird. Damit ist die letzte Hürde im Gesetzgebungsverfahren genommen, jetzt steht nur noch die Veröffentlichung im EU-Amtsblatt aus. Diese wird voraussichtlich in den nächsten Wochen erfolgen. Der Wolf ist dann in der FFH-Richtlinie nicht mehr in Anhang IV (streng geschützt), sondern in Anhang V (geschützt) aufgeführt. Der Deutsche Jagdverband (DJV) begrüßt diese Entscheidung ausdrücklich. Bereits seit Jahren tritt der Verband in einer Allianz mit dem Bauernverband, den Weidetierhaltern und zuletzt mit dem Landkreistag für ein Bestandsmanagement ein. "Es ist ein Meilenstein hin zu einem effektiven Wolfsmanagement, mit dem Konflikten im ländlichen Raum besser begegnet werden kann", sagte DJV-Präsident Helmut Dammann-Tamke.

Der DJV fordert die Bundesregierung auf, umgehend auf Bundesebene die rechtlichen Voraussetzungen für ein effektives Bestandsmanagement zu schaffen. Die im Koalitionsvertrag vorgesehene Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht ist die wichtigste Voraussetzung für den Einstieg in eine regional differenzierte Regulierung des Wolfsbestandes – um die bestehenden Probleme in den Griff zu bekommen. Auch im Bundesnaturschutzgesetz sollten Änderungen erfolgen, zumindest um Rechtsklarheit zu schaffen. Ungeachtet der Herabstufung müssen die EU-Mitgliedstaaten auch bei Anhang-V-Arten darauf achten, dass der günstige Erhaltungszustand gewahrt bleibt.

Die größte Gefahr für den Wolf ist nach Ansicht des DJV ein Verlust der Akzeptanz durch einen nicht mehr zeitgemäßen Schutz. Deshalb ist es wichtig, ein regional differenziertes Wolfsmanagement umzusetzen. Maßgebliches Kriterium ist die gesellschaftliche Akzeptanz durch ein jagdliches Management - unter anderem mit der zügigen Erlegung auffälliger Wölfe oder ganzer Rudel.

Dabei fordert der DJV einen wissensbasierten und sachlichen Diskurs. Dazu gehört auch, anzuerkennen, dass der günstige Erhaltungszustand längst erreicht ist. Dies sollte auch im Rahmen der turnusmäßigen Berichte an die EU-Kommission, die im Juli 2025 wieder anstehen, berücksichtigt werden. Der DJV weist zugleich darauf hin, dass die Feststellung des Erhaltungszustandes im Rahmen dieses Berichtes für das Wolfsmanagement nicht entscheidend sind. Die Bericht beruht auf über zwei Jahre alten Daten, für die Umsetzung von Maßnahmen durch die Mitgliedsstaaten müssen aber aktuellere Daten berücksichtigt werden, wie im vergangenen Jahr auch der Europäische Gerichtshof festgestellt hat.

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