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07.03.2025

Erster Schritt zum regionalen Wolfsmanagement getan

Herabstufung des Schutzstatus für den Wolf in der Berner Konvention tritt in Kraft. DJV fordert weitere Schritte hin zu regional differenzierten Maßnahmen. Die künftige Bundesregierung muss sich in der EU aktiv für die Lockerung des Schutzes über die FFH-Richtlinie einsetzen.

Die vom ständigen Ausschuss der Berner Konvention Ende 2024 beschlossene Herabstufung des Schutzstatus für den Wolf von "streng geschützt" auf "geschützt" tritt heute in Kraft. Damit ist der erste Schritt hin zu einem regional differenzierten Wolfsmanagement in Deutschland gemacht. Die künftige Bundesregierung muss dafür schnellstmöglich die Grundlagen schaffen, fordert der Deutsche Jagdverband (DJV). Der zweite Schritt muss zeitnah folgen: Der künftige Bundesumweltminister ist aufgefordert, sich in Brüssel aktiv dafür einzusetzen, dass die Vorschläge der EU-Kommission zügig umgesetzt werden und der Schutzstatus des Wolfs auch über die FFH-Richtlinie abgesenkt wird. Zudem muss der Wolf in Deutschland ins Jagdrecht aufgenommen werden.

"Die Erwartungshaltung im ländlichen Raum gegenüber Bundesregierung und EU ist extrem hoch. Viel zu lange wurden die Ängste und Nöte Betroffener einfach ignoriert", sagte DJV-Präsident Helmut Dammann-Tamke. Zum Beispiel erreiche die Zahl der durch den Wolf getöteten Nutztiere jedes Jahr neue traurige Rekordwerte, so Dammann-Tamke weiter. Im Jahr 2023 waren es offiziell insgesamt 5.727 getötete Schafe, Ziegen, Rinder und Pferde – 31 Prozent mehr als im Jahr zuvor.

Deutschland muss zeitnah seine Strategie für ein regional differenziertes Wolfsmanagement festlegen. Dabei gibt es für Obergrenzen ebenso gute Argumente wie für die Entnahme auffälliger Rudel. Entscheidend ist ein gesellschaftlicher Konsens über den weiteren Umgang mit dem Wolf. Der DJV fordert einen wissensbasierten und sachlichen Diskurs. Sachbeschädigung oder Gewaltandrohung in Zusammenhang mit einer Wolfsentnahme müssen hingegen entschieden verfolgt werden.

In Sachsen (seit 2012), Niedersachsen (2022), Schleswig-Holstein (2023), Hessen und Mecklenburg-Vorpommern (beide 2024) ist der Wolf bereits im Jagdrecht. Damit sind dort bereits bessere rechtliche Grundlagen für ein regional differenziertes Wolfsmanagement geschaffen, das schneller umgesetzt werden könnte.

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